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Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gisela Michaelsen (GM), 25761 Büsum
§ 1 Geltung der AGB
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch GM bestätigt werden.
§ 2 Angebot oder Vertragsschluß
Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. - freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten. Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Wir liefern ausschließlich gegen Vorauskasse. Soweit zwischen Vertragsschluß und Lieferdatum mehr als drei Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise.
§ 4 Lieferzeiten
Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung an uns. Teillieferungen sind zulässig.
§ 5 Versand- oder Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Bei entsprechendem schriftlichen Auftrag des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 6 Gewährleistung
Innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung wird mangelhafte Ware unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nachgebessert oder nach unserer Wahl Ersatzlieferung vorgenommen, ausgenommen sind Stofftiere und sonstige Spielwaren nach Benutzung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung können sonstige Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandlung oder Minderung, geltend gemacht werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich diese nur auf die Richtigkeit des Datenbestandes zur Zeit der Lieferung. Sofern Dateien und Informationen von Dritten (Behörden oder sonstigen privaten oder öffentlichen Auskunftsstellen) stammen und durch uns übernommen werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
§ 7 Haftung
Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Mangelhafte Liefergegenstände sind vom Käufer auf eigene Kosten an uns zu senden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche GM gegenüber aus. Wir stehen dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das 3fache des Kaufpreises begrenzt. Im übrigen haften wir unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Satz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen nach dem obigen Absatz dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen. Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Eine Haftung für übliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei Nichtbefolgung unserer Benutzungsanweisung und Veränderungen an Produkten, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Käufer geltend gemacht werden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis, die uns gegen den Käufer zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig nach dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung in der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Zahlung
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, nach denen Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Es gilt als vereinbart, daß wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von € 10,00 erheben können. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Im übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
§ 10 Schutz- und Urheberrechte
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis einer Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten eines von GM gelieferten Produktes erhält.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Daneben dürfen wir personenbezogene Daten, die erforderlich sind um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung, und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht das ein entgegengesetztes Interesse des Kunden gegeben ist oder dieser in die Speicherung und Nutzung eingewilligt hat.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Büsum. Sofern der Käufer Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Meldorf. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Käufers geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.

Stand: 01.2010 (c)2009 Gisela Michaelsen

Bär & mehr im Teddyhuus in Büsum Gisela Michaelsen
Hirtenstaller Weg 36, D-25761 Büsum
Phone: +49 4834 965861

 

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